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Vereinbarung zum Partnerprogramm

www.dessous.net
Vermittlungsvertrag

zwischen

- Betreiber -

INTERLOGIX
Christa Petersen
Plöner Str. 19a
24321 Lütjenburg

und

- Vermittler -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Betreiber ist Inhaber/Betreiber der Internet-Seite „http://www.dessous.net“ (im folgenden „Domain“ genannt), auf welcher Dritten (im folgenden Kunde genannt) im Wege des sog. „e-commerce“ Produkte zum Kauf angeboten werden. Der Vermittler betreibt seinerseits eine oder mehrere Internet-Seiten (im folgenden „Website“ genannt), auf welcher dieser auf die Domain hinweist und zu dieser eine Verbindung durch einen sog. „Link“ herstellt, wobei Dritte durch Nutzung eines entsprechenden Schaltfeldes von der Website auf die Domain gelangen können. Der Vermittler erhält vom Betreiber unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen eine Provision auf unmittelbar aufgrund einer konkreten Weiterleitung unter Nutzung der Verbindung erzielte Umsätze.

§ 2 Pflichten des Vermittlers
Der Vermittler stellt von der Website eine Verbindung zu der Domain her. Die Verbindung kann dabei über einen auf der Website plazierten sog. Link oder durch eine direkte Umleitung (sog. Routing) erfolgen. Mit dieser Verbindung wird er die vom Betreiber vorgegebene Vermittlerkennung angeben. Die korrekte Herstellung bzw. technische Einbindung in die Website liegt allein in der Verantwortung des Vermittlers, ebenso die weitere technische Kontrolle und Wartung nach Einrichtung der Verbindung.
Der Betreiber stellt sich gegenüber den Nutzern der Website als Partner der Domain dar und bewirbt das Angebot des Betreibers auf der Domain. Zu diesem Zweck stellt der Betreiber dem Vermittler eine Auswahl an vorgefertigten Grafiken, Logos und Texten zur Verwendung als sog. Hyperlink zur Verfügung. Diese Materialien dürfen von dem Vermittler lediglich zu einer Weiterleitung auf die Domain genutzt werden. Der Vermittler ist ohne zuvor ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Betreibers nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten vorgefertigten Materialien zu ändern bzw. zu einem anderen Zweck als den vertraglich vorgesehenen zu verwenden.

§ 3 Herstellung der Verbindung
Bei der Herstellung der Verbindung auf der Website ist der Vermittler verpflichtet, die vom Betreiber vorgegebenen Formate zu beachten.
Eine Abweichung von den Vorgaben des Betreibers ist nur mit dessen vorheriger Genehmigung gestattet.

§ 4 Inhalt der Website des Vermittlers
Neben den zur Herstellung der Verbindung durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Materialien darf der Vermittler zur Förderung der Nutzung der von ihm bereitgestellten Verbindung Inhalte von der Domain ausschließlich gemäß der nachfolgenden Aufstellung kopieren und auf seiner Website einfügen:
Artikelbeschreibungen, maximal jedoch 25 Stück,
Kurzbeschreibungen der Waren,
Datenbankangaben zu den Artikeln (z. B. Bestellnummer, Bezeichnung, Farbe, Preis, Verfügbarkeit, etc.).

Der Vermittler ist zu einer Veränderung der kopierten Materialien nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Betreibers berechtigt.

Sollte der Vermittler auf der Website Angaben über Preise und Verfügbarkeit von Artikeln machen, so ist er zugleich verpflichtet, einen deutlichen Hinweis bezüglich möglicher Preisänderungen, der zeitweiligen Nichtverfügbarkeit einzelner Artikel und der alleinigen Maßgeblichkeit der auf der Domain enthaltenen Angaben aufzunehmen.

Im übrigen ist der Vermittler für den Inhalt der Website und das auf dieser erscheinende Material selbst verantwortlich. Der Vermittler verpflichtet sich, die Website frei von verleumderischen oder beleidigenden Inhalten, Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutigen Inhalten oder diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter zu halten. Der Vermittler stellt ferner sicher, daß der Inhalt der Website keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Warenzeichenrechte) verletzt. Der Vermittler trägt ferner dafür Sorge, daß aufgrund des auf der Website dargestellten Materials keinerlei Verwechslung oder Verwechslungsgefahr mit dem Betreiber bzw. der Domain oder anderen von dem Betreiber betriebenen Internet-Seiten entsteht.
Sollte dem Betreiber aufgrund eines Verstoßes des Vermittlers oder eines diesem zuzurechnenden Verstoßes eines Dritten gegen seine aus den Ziffern 2 und 3 dieses Paragraphen folgende Verpflichtung ein Schaden entstehen, so ist der Vermittler dem Betreiber zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

§ 5 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber erfaßt die Umsätze, welche aufgrund der Nutzung der durch den Vermittler hergestellten Verbindung erzielt wurden. Über diese Umsätze stellt er dem Vermittler monatlich zusammenfassende Berichte zur Verfügung. Die vollständige Erfassung der Umsätze hängt dabei von der korrekten Herstellung der Verbindung durch den Vermittler unter Beachtung der Vorgaben des Betreibers ab. Ist eine solche korrekte Verbindung nicht gewährleistet, so kann es zu Abweichungen zwischen erfaßten und durch die Verbindung verursachten Umsätzen kommen. Derartige Abweichungen gehen nicht zu Lasten des Betreibers. Aufgrund der erfaßten Umsätze berechnet der Betreiber die an den Vermittler zu zahlende Provision.

§ 6 Entstehung des Provisionsanspruchs
Ein Provisionsanspruch des Vermittlers für einen von einem Dritten (Kunden) auf der Domain getätigten Umsatz entsteht unter den folgenden Voraussetzungen:
Der Kunde nutzt die von dem Vermittler nach den Vorgaben des Betreibers hergestellte Verbindung zu der Domain.
Der Kunde nutzt im unmittelbaren Anschluß an die Weiterleitung das automatische Bestellsystem des Betreibers auf dessen Domain. Ein Provisionsanspruch ist daher ausgeschlossen, wenn der Kunde die Verbindung zu der Domain nutzt, diese im Anschluß wieder verläßt und die Domain zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufsucht und dann einen Umsatz tätigt. Es muß somit ein unmittelbarer und direkter Zusammenhang zwischen Nutzung der Verbindung und Tätigung des Umsatzes gegeben sein. Auch werden solche Umsätze nicht verprovisioniert, welche zwar von der Nutzung der Verbindung veranlaßt waren, jedoch nicht unter Verwendung des automatischen Bestellsystems sondern schriftlich erfolgten.
Der Kunde nimmt die vom Betreiber gelieferte Ware ab und zahlt den Kaufpreis vollständig.
Die Bestellung von Geschenkgutscheinen löst keinen Provisionsanspruch aus. Gleiches gilt für auf der Domain ausdrücklich als solche ausgewiesene sog. „Sonderbestellungen“.
Von einer Verprovisionierung ebenfalls ausgeschlossen sind Umsätze durch den Vermittler selbst, da eine Verprovisionierung eine unzulässige Rabattierung darstellen würde. Der Vermittler verpflichtet sich aus diesem Grunde, gezahlte Provisionen bzw. Teile von diesen nicht an Kunden weiterzugeben bzw. Umsätze auch nicht in sonstiger Weise, weder direkt noch indirekt, zu vergüten.

Der Betreiber behält sich die Ablehnung von Bestellungen vor. Der Betreiber ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Vermittler die Gründe für eine Ablehnung darzulegen.


§ 7 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Betreiber rechnet den Provisionsanspruch jeweils bis zum 15. des auf das Ende eines Kalenderquartals folgenden Monats gegenüber dem Vermittler unter Zugrundelegung der gemäß § 5 erfaßten Umsätze ab.
Der sich aus der Abrechnung ergebende Provisionsanspruch ist zum Ende des Abrechnungsmonats fällig. Sollte der sich nach den §§ 6 ff. ergebende Provisionsanspruch 50,00 Euro nicht übersteigen, so ist er erst nach Ablauf desjenigen Abrechnungsmonats fällig, in welchem sich unter Hinzurechnung vorvergangener Abrechnungszeiträume ein zu zahlender Betrag von mehr als 50,00 Euro ergibt.
Sollte der Vermittler durch seine Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 1 UStG ausführen, so ist er verpflichtet, dem Betreiber eine Rechnung unter Zugrundelegung der Provisionsabrechnung über die zu zahlende Provision unter Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen. In diesem Fall ist die Provision zwei Wochen nach Eingang der Rechnung beim Betreiber fällig.

§ 8 Höhe der Provision
Die Höhe des Provisionsanspruchs errechnet sich aus einem von dem Umfang der in einem Quartal erfaßten und von dem Kunden bezahlten Umsätze abhängigen Anteil an den vorgenannten Umsätzen, wobei sich bei der Berechnung ergebende nicht vollständige Centbeträge kaufmännisch gerundet werden. Für die Berechnung des Umsatzes ist der Nettoverkaufspreis der jeweiligen Ware, also der Verkaufspreis abzüglich der jeweils enthaltenen Steuern, maßgeblich. Etwaige vom Kunden zu zahlende Nebenkosten, wie z. B. Versandkosten, bleiben ebenfalls außer Ansatz.
Unter Zugrundelegung der in § 5 vereinbarten quartalsmäßigen Abrechnung errechnet sich der Provisionsanspruch wie folgt:

Netto-Umsatz in Euro Provisionsanspruch
0,00 - 49999,99: 25 % Provision
darüber liegende Umsätze auf Verhandlungsbasis

3. Sollte der Vermittler durch seine Tätigkeit seinerseits umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, so erhöht sich der Provisionsanspruch um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 9 Zahlung der Provision
Die Zahlung der Provision erfolgt entweder durch Überweisung auf ein von dem Vermittler dem Betreiber mitgeteiltes Konto oder durch Übersendung eines Verrechnungsschecks an den Vermittler.
Von dem Provisionsanspruch werden von dem Betreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften etwaig einzubehaltende Abgaben in Abzug gebracht.

§ 10 Rückerstattung gezahlter Provisionen
Falls es, gleich aus welchem Grunde, zu einer Aufhebung des zwischen dem Betreiber und einem Kunden geschlossenen Kaufvertrages, welcher zur Entstehung eines provisionspflichtigen Umsatzes führte, kommt und der Kaufpreis an den Kunden erstattet wird, ist der Vermittler verpflichtet, dem Betreiber die an ihn gezahlte Provision zu erstatten. Der Betreiber ist berechtigt, mit einem solchen Erstattungsanspruch gegen einen Provisionsanspruch des Vermittlers aufzurechnen.

§ 11 Haftung
Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in den übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages ist die Haftung des Betreibers, gleich aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der für den Betreiber handelnden bzw. von diesem eingesetzten Personen.
Der Betreiber übernimmt insbesondere keine Gewähr für den ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb der Domain.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von 7 (in Worten: sieben) Tagen ordentlich und ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
Außerdem kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben bei
einem Verstoß des Vermittlers gegen seine aus § 2 Ziffer 2 Satz 3 und 4, § 4 sowie § 6 Ziffer 1 e folgenden Verpflichtungen,
die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermittlers,
einer wesentlichen Änderung der Gesellschafter- oder Geschäftsführungsverhältnisse bei einer der Parteien.

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat stets schriftlich zu erfolgen. Im Hinblick auf die nachstehende Regelung soll die Kündigung per Einschreiben/Rückschein versandt werden.

Im Falle der Kündigung endet das Vertragsverhältnis um 24.00 Uhr des Tages, an dem im Falle der Ziffer 1 die Kündigsfrist abläuft und im Falle der Ziffer 2 das Kündigungsschreiben zugeht.


§13 Folgen der Kündigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Vermittler verpflichtet, die zwischen der Website und der Domain hergestellte Verbindung unverzüglich zu beseitigen und sämtliche diesbezüglichen Inhalte von der Website zu entfernen. Er ist außerdem verpflichtet, die ihm vom Betreiber überlassenen bzw. von der Domain kopierten und auf einem Rechner des Vermittlers gespeicherten Materialien unverzüglich und vollständig zu löschen. Sollte dem Betreiber durch Verstoß des Vermittlers gegen die vorstehenden Verpflichtungen ein Schaden entstehen, so ist der Vermittler dem Betreiber zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
Der Betreiber rechnet die bis zur Beendigung des Vertrages angefallen provisionspflichtigen Umsätze und die seitens des Vermittlers gemäß § 10 zu erstattenden Provisionen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeendigung gegenüber dem Vermittler ab. Ein sich aus der Schlußabrechnung ergebender Anspruch ist beiderseits bis zum Ende des auf die Erteilung der Schlußabrechnung folgenden Monats fällig. Ein sich zugunsten eines Vermittlers, welcher umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 1 UStG ausführt, ergebender Anspruch ist jedoch frühestens 14 Tage nach Eingang einer die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung des Vermittlers beim Betreiber fällig.
Sollte sich die Höhe des Anspruchs aufgrund zwischen Erteilung der Schlußabrechnung und Fälligkeit des Anspruchs eintretender Umstände ändern, so finden diese Berücksichtigung. In diesem Fall erteilt der Betreiber dem Vermittler eine geänderte Schlußabrechnung und ggf. der Vermittler dem Betreiber eine geänderte Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer.
Der Betreiber behält sich die Rückforderung gezahlter Provisionen gemäß § 10 auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Erfüllung des sich aus der Schlußabrechnung ergebenden Anspruches aufgrund nachträglich eingetretener Umstände vor.
Schadensersatzansprüche wegen der Beendigung des Vertrages selbst (z. B. wg. entgangener Provisionen) sind beiderseits ausgeschlossen.

§ 14 Geltungsumfang des Vertrages
Der Vertrag gilt für die Websites des Vermittlers, die er bei seiner Anmeldung angibt.

§ 15 Vertragsänderungen und -ergänzungen
Der Betreiber behält sich die jederzeitige einseitige Änderung der Vertragsbedingungen vor. Im Falle einer Änderung zeigt der Betreiber diese dem Vermittler schriftlich an. Sollte eine Änderung, insbesondere im Bezug auf die Voraussetzungen, die Höhe und die Zahlungsweise der Provision, zum Nachteil des Vermittlers ausfallen, so steht diesem ein besonderes Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. Die Kündigungserklärung muß in diesem Fall innerhalb einer Frist von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Eingang der Änderungsanzeige beim Vermittler schriftlich gegenüber dem Betreiber erfolgen. Geht innerhalb der vorgenannten Frist keine Kündigungserklärung beim Betreiber ein, so gelten die neuen Bedingungen als vom Vermittler akzeptiert. Mit der Änderungsmitteilung wird der Betreiber den Vermittler auf die Bedeutung seines Schweigens auf die Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
Vertragsergänzungen und Nebenabreden auf Betreiben des Vermittlers bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.


§ 16 Vertragsstrafe
Verstößt der Vermittler gegen eine oder mehrere der aus § 2 Ziffer 2 Satz 3 und 4, § 4, § 6 Ziffer 1 e sowie § 13 Ziffer 1 folgenden Verpflichtungen, so hat der Betreiber den Vermittler vor Ergreifen weiterer Maßnahmen schriftlich auf den Verstoß hinzuweisen und zu unverzüglichem vertragstreuem Verhalten aufzufordern (Abmahnung).
Sollte der Vermittler sein in der Abmahnung angeführtes vertragswidriges Verhalten nicht unverzüglich ändern, so hat er für jeden Verstoß gegen eine der oben genannten Verpflichtungen an den Betreiber eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro (in Worten: fünfhundert), für den Fall des mehrfachen oder wiederholten Verstoßes auch mehrfach für jeden einzelnen Verstoß, zu zahlen. Die Geltendmachung eines dem Betreiber darüber hianus entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.

§ 17 Hinweise, Sonstiges
Der Betreiber weist den Vermittler darauf hin, daß der Vermittler je nach Umfang seiner vertragsbezogenen Tätigkeit unter Umständen ein Gewerbe betreibt und damit ggf. den entsprechenden Anmeldungs-, Erlaubnis- und Überwachungsvorschriften unterliegt. Jedenfalls stellen die Provisionseinnahmen steuerlich relevante Einkünfte dar, zu deren Angabe gegenüber den Finanzbehörden der Vermittler verpflichtet ist.
Der Betreiber weist den Vermittler darauf hin, daß eine Benutzung der zur Verfügung gestellten, von der Domain kopierten Materialien zu in diesem Vertrag nicht geregelten Zwecken oder eine Veränderung dieser Materialien eine Verletzung von Marken- und Urheberrechten des Betreibers darstellen kann, woraus sich unabhängig von diesem Vertrag Schadensersatzansprüche des Betreibers ergeben können.
Mit Ausnahme der vorliegenden vertraglichen Regelungen verbindet die Parteien keinerlei rechtliche oder tatsächliche Beziehung. Insbesondere ist jede Partei für den selbständigen Betrieb ihrer Internet-Seite (Domain oder Website) verantwortlich. Dieser Vertrag berechtigt eine Partei insbesondere nicht, für die andere Partei zu handeln, Willenserklärungen in deren Namen abzugeben oder diese in sonstiger Weise zu vertreten.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dieser möglichst nahe kommende, dem aus dem Vertrag im Ganzen ersichtlichen Willen und dem Interesse der Parteien möglichst nahe kommende wirksame Regelung als vereinbart. Ist eine solche nicht zu ermitteln, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis der Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Lütjenburg. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand des Vermittlers zu klagen.